Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schuldnerverzug bei Nichtauszahlung eines gekündigten Bankkontoguthabens wegen einer steuerrechtlichen Kontensperre; Prozesszinsen bei einer Zahlungklage; Nutzungsersatz; Berechnung des Zinssatzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen einer Kontensperre nach § 154 Abs. 3 AO; Durchsetzbarkeit von Auszahlungsansprüchen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 154 Abs. 3; BGB § 286 Abs. 4
Rechtsfolgen einer Kontensperre nach § 154 Abs. 3 AO; Durchsetzbarkeit von Auszahlungsansprüchen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kontoeinrichtung unter falschem Namen zwecks Steuerhinterziehung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 25.03.2009 - 9 O 156/08
- OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Papierfundstellen
- WM 2010, 2220
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07
Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Die Absicht einer Steuerhinterziehung lässt einen Vertrag jedoch nur dann nach § 134 BGB i. V. m. § 370 AO oder nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn diese Absicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1527; BGH NJW-RR 2008, 1050). - BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Diese Nutzungen können bei einem Kreditinstitut abstrakt mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden, zumal dieser Zinssatz erfahrungsgemäß deutlich unter den Zinssätzen liegt, die Banken üblicherweise für Kontokorrentkredite oder Ratenkredite berechnen (vgl. BGH NJW 1998, 2529; BGH NJW 2007, 2401) und deshalb eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass auch die Beklagte aus der weiteren Nutzung des auf dem Festgeldkonto Nr. ...5000 angelegten Kapitals ab dem 01.02.2007 einen Zinsertrag in dieser Höhe erwirtschaften konnte. - BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Diese Nutzungen können bei einem Kreditinstitut abstrakt mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden, zumal dieser Zinssatz erfahrungsgemäß deutlich unter den Zinssätzen liegt, die Banken üblicherweise für Kontokorrentkredite oder Ratenkredite berechnen (vgl. BGH NJW 1998, 2529; BGH NJW 2007, 2401) und deshalb eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass auch die Beklagte aus der weiteren Nutzung des auf dem Festgeldkonto Nr. ...5000 angelegten Kapitals ab dem 01.02.2007 einen Zinsertrag in dieser Höhe erwirtschaften konnte.
- BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93
Zulässigkeit einer Kontensperre
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Zwar soll diese Bestimmung nur die formale Kontenwahrheit gewährleisten (vgl. BGH NJW 1995, 261;… BFH/NV 1999, 463). - BGH, 05.07.2002 - V ZR 229/01
Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Die Absicht einer Steuerhinterziehung lässt einen Vertrag jedoch nur dann nach § 134 BGB i. V. m. § 370 AO oder nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn diese Absicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1527; BGH NJW-RR 2008, 1050). - BFH, 13.10.1998 - VIII R 61/96
Private oder betriebliche Spekulationsverluste?
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Zwar soll diese Bestimmung nur die formale Kontenwahrheit gewährleisten (vgl. BGH NJW 1995, 261; BFH/NV 1999, 463). - BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2010 - 17 U 46/09
Denn mit Wirksamwerden der am 27.12.2006 erklärten Kündigung des Darlehensvertrages ist der Rechtsgrund für die weitere Nutzung des ihr darlehensweise zur Verfügung gestellten Kapitals durch die Beklagte weggefallen (vgl. BGH NJW 1959, 875), sodass sie den Klägerinnen nach §§ 812 Abs. 1 S. 2 1. Alt., 818 Abs. 1 BGB die ab diesem Zeitpunkt realisierten Gebrauchsvorteile herausgeben muss.
- BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21
Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte …
(aa) Im Rahmen des Verzugs ist im Grundsatz allgemein anerkannt, dass die Forderung des Gläubigers nicht nur fällig, sondern auch durchsetzbar sein muss (…vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 286 Rn. 9;… MünchKommBGB/Ernst, 9. Aufl., § 286 Rn. 29;… BeckOGK-BGB/Dornis, Stand: 1. Oktober 2022, § 286 Rn. 111;… Erman/Hager, BGB, 16. Aufl., § 286 Rn. 18;… jurisPK-BGB/Seichter, Stand: 24. Februar 2023, § 286 Rn. 8;… Schulze/Schulze, BGB, 11. Aufl., § 286 Rn. 5;… vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rn. 45 [unter dem Aspekt der Einrede]; OLG Karlsruhe, WM 2010, 2220 unter II).